Religiöse Bestattungsformen

Bestattungsvorgang

 

Das Ritual der Bestattung dient vorrangig der Trauerbewältigung der Angehörigen. In unterschiedlichen Kulturkreisen gibt es dafür eigene Formen. Ein Teil dieser Bewältigung ist die Trauerrede oder gemeinsame Essen mit den Trauernden anschließend an die Beerdigung. Je nach der Vorstellung über ein Weiterbestehen, Wiederaufleben oder Vergänglichkeit nach dem körperlichen Tod ergeben sich unterschiedliche Bestattungsgewohnheiten oder Bestattungsvorschriften.

Die Abschiednahme am offenen Sarg kann in verschiedenen Formen erfolgen. In Deutschland ist dies in Schauräumen möglich, oft wird die Zustimmung des lokalen Gesundheitsamtes gefordert. Die Begleitung im offenen Sarg bis zur Gruft ist hier nicht möglich. In Russland, in Großbritannien und in den USA bei ausgewählten Glaubensgemeinschaften ist es erlaubt oder üblich. Die Hintragung zum Grab im offenen Sarg (Armenien) oder mit einem Sargfenster über dem Kopf (etwa in Mexiko) sind kulturbedingte Varianten.

Die Bestattung ist abgeschlossen sobald das benannte Ritual endet. Nachfolgende Vorgänge gehören nicht mehr zur Bestattung. Das Aufstellen von Grabmalen in unterschiedlicher Ausführung, mit Aufschriften und das Anlegen von Grabanlagen gehören nicht zur Bestattung. Kommt es wegen der Umsiedlung der Nachkommen, Friedhofsschließungen oder aus anderen Gründen zur Umbettung können die Bestattungsriten wiederholt werden, wenn die Vorstellung einer Wiederbestattung besteht.

 

Weltliche Bestattung

 

Falls der Verstorbene keiner Religionsgemeinschaft angehört hat oder eine religiöse Feier zur Bestattung nicht gewünscht wird, kann im Rahmen der Bestattung eine weltliche Trauerfeier stattfinden, die meist von einem freien Trauerredner oder einem Redner einer Weltanschauungsgemeinschaft geleitet wird.

 

Christliche Bestattung

 

 

Angehörige von christlichen Religionsgemeinschaften werden nach ihrem Tode üblicherweise auf Friedhöfen im Rahmen eines Aussegnungsgottesdienstes, einer Begräbnisfeier oder einer kurzen Andacht beigesetzt. Oft erfolgen in der Kirchgemeinde oder im Haus Totenwachen, im Leichenzug wird der Tote dann zum Grab getragen. Glockengeläut und letzte Worte sollen die Himmelfahrt der Seele begleiten und dienen der Trauerbewältigung. Die Unterschiede in den Gewohnheiten katholischer und evangelischer Gläubiger sind dabei wegen der allgemeinen Lebensführung nur noch marginal. Allerdings sind im katholischen Süden Deutschlands, in der Schweiz und in Österreich Erdbestattungen anteilig noch häufiger.

 

Islamische Bestattung

 

Im Islam gibt es genaue Regeln für die Begleitung beim Sterben.[6] Die Gebete, die rituelle Waschung des Leichnams und die Beerdigung sind im Ablauf festgeschrieben. Der oder die Sterbende soll in ruhiger, respektvoller Weise an das Glaubensbekenntnis erinnert werden: »Es gibt keine Gottheit außer Allah, Mohammed ist sein Prophet.« Der Leichnam einer Frau soll von Frauen, der eines Mannes von Männern gewaschen werden. Anschließend wird er in Leinentücher gewickelt. In diesen Tüchern, also ohne Sarg, soll er ins Grab gelegt werden. Rechtsseitig oder auf dem Rücken liegend geht die Blickrichtung nach Mekka. Die Bestattung soll unverzüglich, möglichst noch am Sterbetag, erfolgen. Die Achtung vor dem Toten erfordert die Bestattung vor allen anderen Geschäften. Am Grab soll jede Geschäftigkeit unterbleiben, die Totenruhe sowie die Vermeidung von Personenkult haben Vorrang. Nahezu jede Form des Grabschmucks und der Grabpflege haben zu unterbleiben. Für gläubige Muslime ist die Erdbestattung die einzig mögliche Bestattungsform. Die Feuerbestattung ist im Islam nicht zugelassen.

Die Bestattungsriten erklären sich aus Zeit der Verkündung des Koran, als die arabischen Völker als Hirten und Nomaden in Steppen- und Wüstengebieten lebten. In Deutschland kollidieren die islamischen Bestattungsbräuche mit den rechtlichen, meist staatlichen Regeln einer Gesellschaft mit christlicher Tradition.

Die erste Generation muslimischer Migranten hatte noch starke Bindungen zu ihrer Heimat. Seit den 1970er Jahren sind Erwachsene aus der geschlossenen islamischen Kultur nach Deutschland gezogen. Den Widersprüchen zwischen islamischer Tradition und deutschen Vorschriften ausweichend ließen die Angehörigen in der Regel den Leichnam überführen. Im Heimatland wurde traditionell begraben. Mit der zunehmenden Zahl muslimischer Migranten in Deutschland entstand der Wunsch nach einer Bestattung in Deutschland. Dennoch bestanden die muslimischen Regeln für die Bestattung. Ab Ende der 1990er Jahre entstanden islamische Gräberfelder auf deutschen Friedhöfen.

Islamische Regeln
  • Grundsätzlich ist die abweichende islamische Tradition bei Bestattungen im deutschsprachigen Raum zu beachten.
  • Die Bestattung sollte am Todestag stattfinden können.
  • Der Friedhof benötigt einen Raum für die rituelle Waschung.
  • Der Raum für die Trauerfeier muss unbedingt frei von christlichen Symbolen sein: kein Kreuz, kein auferstandener Christus.
  • Das Gräberfeld muss ermöglichen, dass der Tote mit dem Gesicht nach Mekka (Qibla) weist. Der Winkel ist auf den Bruchteil des Grades, also auf Minuten genau, einzuhalten.
  • Die Grabstätte muss sich in „jungfräulicher“ Erde befinden, in der noch keine andere Bestattung stattgefunden hat.
  • Es wird ohne Sarg nur im leinenen Leichentuch bestattet.
  • Weitere Vorschriften aus der Tradition sind zwischen Schiiten und Sunniten unterschieden
    • Es ist ein „ewiges Ruherecht“ vorzusehen.
    • Grabschmuck oder Grabpflege sind nicht üblich.
Unbegrenzte Liegefrist
Die auf deutschen Friedhöfen gesetzlichen Ruhefristen stehen den islamischen Regeln entgegen. Das Nutzungsende könnte auf Antrag (nur jeweils) verlängert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass von Beginn an verlängerbare Grabstellen gewählt werden. Eine strenge „ewige Nutzung“ ist so nicht gewährleistet. Die Religionsvorschriften schreiben zwar die ewige Ruhe nur symbolisch vor. Es darf aber keine Fläche sein, die zukünftig nicht mehr pietätsbefangen wäre, also in sonstiger Form genutzt wird. Auf islamischen Grabfeldern sollte ausgeschlossen sein, dass je andere Nutzungen stattfinden.
Tagesgenaue Bestattung
Das islamische Gebot, noch am Sterbetag zu bestatten, widerspricht der gesetzlichen, also unabhängig vom Friedhof bestehenden, Vorschrift, nach dem Tod eine Wartezeit bis zur Bestattung einzuhalten, in der Regel mindestens 48 Stunden.
Sarglose Bestattung
Nach deutschen Bestattungsgesetzen besteht neben dem Friedhofszwang eine Sargpflicht für Erdbestattungen. Dies kollidiert mit den religiösen Vorschriften. Meist wird in der Praxis der Leichnam bis unmittelbar ans Grab in einem Sarg transportiert, dann ohne Sarg, nur in den Leichentüchern, ins Grab gelegt. Prinzipiell sind Einzelgenehmigungen aus religiösen Gründen von der jeweils zuständigen Behörde, meist dem Gesundheitsamt, möglich.

Das Land Berlin lockert mit dem „Gesetz zur Integration und Partizipation“ durch die Abschaffung der Sargpflicht. Diese Regelung ist an keine bestimmte Religion gebunden. Voraussetzung ist aber, dass auf dem Friedhof ein Grabfeld für die sarglose Bestattung ausgewiesen wird. Die Entscheidung über die Ausweisung entsprechender Grabfelder liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Friedhofsträger. § 18 des Berliner Bestattungsgesetzes soll dahingehend geändert werden: „abweichend von der Pflicht…, in einem Sarg zu bestatten, können Leichen aus religiösen Gründen auf vom Friedhofsträger bestimmten Grabfeldern in einem Leichentuch ohne Sarg erdbestattet werden“.

Gesonderte Bestattungsunternehmen sind in der Lage die Grundsätze zu erfüllen. Sie verfügen oft über die notwendigen Einzelgenehmigungen. Sind besondere Grabfelder für islamische Bestattungen geschaffen, kann man davon ausgehen, dass die Einhaltung der Bestattungsregeln möglich ist. Im strengen Falle ist der Leichnam schnellstmöglich (per Flug) in seine Heimat zu transportieren, damit er noch am gleichen Tage in die Erde gebettet werden kann.

 

Jüdische Bestattung

 

Da der Tote im Grab bis zur leiblichen Auferstehung am jüngsten Tage ruht, sind Erdbestattungen vorgeschrieben. Diese müssen so schnell wie möglich nach dem Tode erfolgen, da die Seele erst dann aus der ewigen Ruhe aufsteigen kann. Mit dem Tod sind alle Juden wieder gleich, die Kleider sind weiß und der Sarg ist außerhalb Israels eine einfache Holzkiste. Das weiße Totengewand nennt sich Sargenes. Um die Gleichheit aller im Tod deutlich zu machen, darf der Sarg nicht mit Silber oder sonstigem Schmuck verziert werden. In der heiligen Erde Israels werden die Toten im Leinengewand beigesetzt, außerhalb Israels wird symbolisch eine kleine Menge der heiligen israelischen Erde oder ein Stein aus Israel in den Sarg mitgegeben. Weder mit Musik noch mit Blumen wird die Beerdigung herausgehoben. Gewaschen und bekleidet wird der Tote durch die heilige Bruderschaft, die Chewra Kadischa. Beim Begräbnis werden Psalmen zitiert und im Kaddisch-Gebet die Herrlichkeit HaSchems (Name Gottes, wie er für das Gebet verwendet wird, da er weder geschrieben noch unnütz ausgesprochen werden darf) beschworen. Die Trauergäste werfen Erde auf den Sarg, Männer stehen am Grab, dahinter die Frauen. Männer tragen eine Kippa. Die Trauernden werden in der sozialen Gemeinschaft gehalten, es erfolgen gemeinsame Essen und es wird Trost gespendet. Für die Einhaltung der Vorschriften gibt es gesonderte jüdische Friedhöfe, auf vielen städtischen Friedhöfen sind gesonderte jüdische Grabfelder geschaffen, um die ewige Ruhe zu ermöglichen. Die siebentägige Trauerwoche, die so genannte Schiv’a schließt sich an die Beerdigung für die Hinterbliebenen an.

 

Hinduismus

So wie dieser Begriff für eine Reihe unterschiedlicher religiöser Vorstellungen und Rituale steht sind die Bestattungsregeln nach Tradition, Familie und Kaste unterschiedlich. Der Tod ist die Wiedereinkehr in den Kreislauf der Wiedergeburt. Der Sterbende soll nicht allein gelassen sein, durch ein Mantra soll seine Seele möglichst rein gehalten werden. Der Körper des Toten wird gewaschen und es wird ein Totengebet gesprochen. Die Leichen der Verstorbenen werden eigentlich öffentlich verbrannt, was nach dem Bestattungsrecht in Mitteleuropa nicht möglich ist. Hindus werden immer kremiert, die Verbrennung wird in Europa im Krematorium durchgeführt. Die Totenvorbereitung erfolgt im Krematorium, was eine gesonderte Abteilung erfordert. Hindus werden oft nach Indien überführt, um sich traditionsgerecht bestatten zu lassen.

 

Buddhismus

 

Der Ritus erfordert, dass der Tote zunächst im Hause aufgebahrt wird, auch wenn er im Krankenhaus verstorben ist. Hier erfolgt die Abschiednahme durch Nachkommen und Trauergäste in gemeinsamen Gesängen und Liedern, wie dem Herz-Sutra. Die Abschiedsfeier im Hause erfordert meist eine besondere behördliche Genehmigung. Die Anwesenheit buddhistischer Mönche bei der heimatlichen Abschiedszeremonie mit Gebeten und Ritualen wird deshalb in Mitteleuropa oft in nahegelegene Klöster verlegt. Aber auch die Trauerhalle eines Friedhofes ist grundsätzlich geeignet. Der Tote wird verbrannt und die Asche wird beerdigt, also im Wortsinn der Erde übergeben.

 

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bestattung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.